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Archiv der Einträge: 11 Juni, 2012
  • Politische Correctness des DFB: Fußballer wurden "gebrieft"

    Der Empörismus des DFB und seiner verfehlten Integrationswerbung treibt weiter Blüten. Nach Hansi Flicks "Stahlhelm"-Affäre wird der verbale Gürtel noch enger gezogen. Denn schließlich hatte Oliver Bierhoff "Kamingespräch" gesagt. Die Fußballer können nicht locker aufspielen, weil sie schon während des Spiels das Interview durchdenken müssen, um den Gastgeber nicht mit historischen Unsensibilitäten zu brüskieren. In der Welt schreibt Beck in einer witzigen Kolumne:

    Maßlos erleichtert blicken wir zurück auf dieses erste EM-Wochenende, denn es war sportlich korrekt und politisch korrekt. Kein Fauxpas, nix, die Null ist gestanden, und zur Pressekonferenz am Sonntag in Danzig ist Joachim Löw nicht mit einem Kübelwagen aus alten Wehrmachtsbeständen vorgefahren – im Übrigen hat er auch die Frage, wie er seine zu den deutschen Tugenden zurückgekehrten früheren Ballzauberer charakterisieren würde, nicht mit dem Kalauer beantwortet: "Flink wie Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl."

    Wo Hansi Flick war? Im Hotel. Vermutlich Hausarrest. Sicherheitsverwahrung, in Kombination mit zwei Nachhilfestunden in Rhetorik, die der DFB neuerdings anbietet, damit sich keiner um Kopf und Kragen quasselt. 300-mal hat der Co-Trainer angeblich schreiben müssen: "Ich sage nur noch Floskeln."

    ...

    Nein, sie waren einfach nur schlecht gebrieft – wie DFB-Präsident Hermann Neuberger einst bei der WM 1978, als er dem ins Land der argentinischen Militärjunta ausgewanderten Fliegeroberst Rudel unter dem Kopfschütteln aller Nazigegner die Tür im deutschen Mannschaftsquartier in Ascochinga auftat.

    Heute wäre das undenkbar: Neuberger würde sich ins eigene DFB-Schulungsprogramm aufnehmen und schon tags darauf den Rudel ausladen – mit Floskeln, ohne ins Detail zu gehen und sich die Finger oder das Maul zu verbrennen.

    ...

    Man muss als Fußballer gut gebrieft werden heutzutage, sonst hat man sofort die Kurve oder die politisch Korrekten am Hals – und die DFB-Schulung rät jetzt einfach dazu, auf Weisheiten von philosophischer Trageweite zu verzichten und im Zweifelsfall die Klappe zu halten.

    Dieser EM-Start war jedenfalls so perfekt korrekt, dass Katrin Müller-Hohenstein noch vor zwei Jahren begeistert gejubelt hätte: "Das geht einem runter wie ein innerer Reichsparteitag". In Teufels Küche hat sie sich damals noch geplappert im Rahmen des unüberlegten Redeschwalls.


    Doch die Verhaltenspädagogen verkennen, dass gerade verbotene Trauben süß sind. Oder wie Harald Schmidt in Youtube, eingeben: "Der hat Neger gesagt..."

  • Der Westen: Städte müssen womöglich mehr für Asylsuchende zahlen

    Man denkt ja in grenzenloser Naivität, dass Asylbewerber erst einmal froh sind, der Verfolgung in ihrem Heimatland entkommen zu sein. Das ist nicht der Fall. Asylbewerber wollen ohne Leistungen den vollen Hartz-IV-Beitrag erstreiten. Bei den ohnehin klammen Kommunen wird das zum totalen Zusammenbruch führen. Es zeigt auch, wie erbärmlich gescheitert das Multikulti-Konzept ist. Aber bis zum Zusammenbruch interessiert das keinen.
    Der Westen berichtet:

    Flüchtlinge aus NRW haben geklagt, weil die Regelsätze seit 1993 nicht erhöht wurden. Karlsruhe entscheidet, ob der Betrag von 224,97 drastisch aufgestockt werden muss. Möglich ist auch eine Erstattung nicht gezahlter Beträge. Seit 20 Jahren hat der Staat versäumt, die monatlichen Zahlungen an Asylsuchende den steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Jetzt entscheiden Deutschlands höchste Richter, ob es zur drastischen Regelsatz-Erhöhung oder gar zur Erstattung nicht gezahlter Beträge kommen wird. Klammen Stadtkassen drohen neue millionenschwere Sozialausgaben.
    Unter dem Druck des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht führt auch die Bundesregierung „vertrauliche Gespräche“ mit den Ländern über eine Anhebung des Regelsatzes, der seit 1993 bei 224,97 Euro liegt.

    Das Verfassungsgericht verhandelt schon am 20. Juni die Klagen von zwei Flüchtlingen aus NRW gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie verlangen eine Erhöhung der Geld- und Sachleistungen für die 121 000 Asylsuchenden in Deutschland, darunter 25 000 Kinder, auf das Niveau der Hartz IV-Leistungen.
    Kläger sind ein Iraker aus Eschweiler und eine Kosovarin aus dem Raum Gelsenkirchen. Sie führen an, dass Zahlungen an erwachsene Asylbewerber weit unter denen für Hartz IV-Empfänger von heute 374 Euro liegen und somit verfassungswidrig sind. Auch verlange das Gesetz von 1993 jährliche Anpassungen. Diese habe es nie gegeben. Experten glauben wegen der Karlsruher Rechtsprechung zum Existenzminimum, das höchste Gericht könne sich den Kläger-Argumenten anschließen. Auch das NRW-Landessozialgericht, das die Entscheidung in Karlsruhe vorgelegt hatte, stellt fest: Die heutigen Sätze reichten „offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten“. Ihre Höhe seien „ins Blaue“ geschätzt worden.

    Natürlich sind das wieder existenziell "Verfolgte"...

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